Rechtsprechung
   BVerwG, 22.11.1993 - 1 B 184.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6429
BVerwG, 22.11.1993 - 1 B 184.93 (https://dejure.org/1993,6429)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.1993 - 1 B 184.93 (https://dejure.org/1993,6429)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 1993 - 1 B 184.93 (https://dejure.org/1993,6429)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,6429) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Zulässigkeit einer Ausweisung zum Zwecke der Generalprävention auf Grund eines schweren Raubes - Vereinbarkeit einer Ausweisung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Voraussetzungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 15.88

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Reiseausweises an Staatenlose nach Art.

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1993 - 1 B 184.93
    Das ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (vgl. z.B. BVerwGE 87, 11 [BVerwG 16.10.1990 - 1 C 15/88]; Beschluß vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 121.78 - Buchholz 402.24 § 17 AuslG Nr. 1).
  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76

    Körperverletzung mit Todesfolge - Ausweisung nach Verurteilung -

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1993 - 1 B 184.93
    Der beschließende Senat hat klargestellt, daß die Behörden und Gerichte grundsätzlich davon ausgehen dürfen, daß die aus Anlaß einer strafgerichtlichen Verurteilung verfügte Ausweisung als Teil kontinuierlicher Verwaltungspraxis zur Verwirklichung des generalpräventiven Gesetzeszwecks der Ausweisungsermächtigung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965) geeignet ist (vgl. z.B. BVerwGE 60, 75 [BVerwG 26.02.1980 - 1 C 90/76]; Beschluß vom 21. Dezember 1990 - BVerwG 1 B 30.90 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 127).
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1993 - 1 B 184.93
    Unter Nr. 1 der Beschwerdebegründung wirft der Kläger als klärungsbedürftig die Frage auf, ob neben den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erwähnten Fallgruppen von Straftaten (vgl. BVerwGE 35, 291 [BVerwG 16.06.1970 - I C 47/69]; 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]) auch schwerer Raub eine Ausweisung zum Zwecke der Generalprävention grundsätzlich rechtfertigen kann.
  • BVerwG, 16.10.1989 - 1 B 106.89

    Trennung zwischen Ausweisungsverfahren und erneuter Gestattung des Aufenthalts -

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1993 - 1 B 184.93
    Unter Nr. 11 der Beschwerdebegründung macht der Kläger geltend, das Berufungsgericht habe sich in Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in den Beschlüssen vom 23. September 1987 - BVerwG 1 B 97.87 - (InfAuslR 1988, 1) und vom 16. Oktober 1989 - BVerwG 1 B 106.89 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 119 = InfAuslR 1990, 4) gesetzt.
  • BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69

    Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1993 - 1 B 184.93
    Unter Nr. 1 der Beschwerdebegründung wirft der Kläger als klärungsbedürftig die Frage auf, ob neben den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erwähnten Fallgruppen von Straftaten (vgl. BVerwGE 35, 291 [BVerwG 16.06.1970 - I C 47/69]; 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]) auch schwerer Raub eine Ausweisung zum Zwecke der Generalprävention grundsätzlich rechtfertigen kann.
  • BVerwG, 15.08.1978 - 1 B 121.78

    Duldung des Aufenthalts - Ordnungsmäßiger Aufenthalt

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1993 - 1 B 184.93
    Das ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (vgl. z.B. BVerwGE 87, 11 [BVerwG 16.10.1990 - 1 C 15/88]; Beschluß vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 121.78 - Buchholz 402.24 § 17 AuslG Nr. 1).
  • BVerwG, 16.02.1971 - I C 43.70
    Auszug aus BVerwG, 22.11.1993 - 1 B 184.93
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß derjenige, der zum Verlassen des Staatsgebiets verpflichtet ist, sich darin nicht ordnungsmäßig aufhält (BVerwGE 37, 227 [BVerwG 16.02.1971 - I C 43/70]).
  • BVerwG, 25.10.1989 - 1 B 148.89

    Ausweisung eines Ausländers wegen der Begehung einer Straftat - Ermessenspielraum

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1993 - 1 B 184.93
    Ob eine Ausweisung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist oder nicht, hängt ausschlaggebend von einer Würdigung und Abwägung der besonderen Umstände des konkreten Falles ab und führt deswegen regelmäßig und so auch hier nicht auf eine Rechtsfrage, die sich in verallgemeinerungsfähiger Weise beantworten läßt (vgl. z.B. Beschluß vom 29. Mai 1987 - BVerwG 1 B 45.87 - InfAuslR 1987, 275; Beschluß vom 25. Oktober 1989 - BVerwG 1 B 148.89 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 120).
  • BVerwG, 27.01.1989 - 1 B 9.89

    Bestimmung der Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1993 - 1 B 184.93
    Demgemäß kommen z.B. auch Urkundsdelikte (Beschluß vom 15. April 1986 - BVerwG 1 B 56.86 -) und Vermögensdelikte wie etwa Hehlerei (vgl. Beschluß vom 28. April 1982 - BVerwG 1 B 38.82 -, s. dazu auch BVerfG, Beschluß vom 22. Juli 1982 - 1 BvR 740/82 -) oder Steuerhinterziehung (vgl. Beschluß vom 27. Januar 1989 - BVerwG 1 B 9.89 -) als Grundlage für eine generalpräventive Ausweisung in Betracht.
  • BVerwG, 28.04.1982 - 1 B 38.82

    Klageart - Wirkungen der Ausweisung - Befristung der Wirkungen - Teilaufhebung

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1993 - 1 B 184.93
    Demgemäß kommen z.B. auch Urkundsdelikte (Beschluß vom 15. April 1986 - BVerwG 1 B 56.86 -) und Vermögensdelikte wie etwa Hehlerei (vgl. Beschluß vom 28. April 1982 - BVerwG 1 B 38.82 -, s. dazu auch BVerfG, Beschluß vom 22. Juli 1982 - 1 BvR 740/82 -) oder Steuerhinterziehung (vgl. Beschluß vom 27. Januar 1989 - BVerwG 1 B 9.89 -) als Grundlage für eine generalpräventive Ausweisung in Betracht.
  • BVerwG, 29.05.1987 - 1 B 45.87

    Ausweisung eines Ausländers - Veruteilung wegen eines Waffendelikts - Führen

  • BVerwG, 23.09.1987 - 1 B 97.87
  • BVerwG, 08.05.1996 - 1 B 136.95

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats können Behörden und Gerichte grundsätzlich davon ausgehen, daß die aus Anlaß strafgerichtlicher Verurteilung verfügte Ausweisung als Teil kontinuierlicher Verwaltungspraxis zur Verwirklichung des generalpräventiven Zwecks der Ausweisungsermächtigung unbeschadet dessen geeignet ist, daß das Maß der zu erreichenden Verhaltenssteuerung bei den einzelnen Straftaten unterschiedlich sein kann (BVerwGE 60, 75 [BVerwG 26.02.1980 - 1 C 90/76];Beschluß vom 22. November 1993 - BVerwG 1 B 184.93 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 134).
  • VGH Bayern, 12.04.2021 - 19 ZB 21.207

    Urkundsdelikte als Grundlage für eine generalpräventive Ausweisung

    Urkundsdelikte kommen grundsätzlich als Grundlage für eine generalpräventive Ausweisung in Betracht (BVerwG, B.v. 22.11.1993 - 1 B 184/93 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 B 53.99

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zulässigkeit der Einschaltung einer

    Letztlich muß sich die Beschwerde entgegenhalten lassen, daß bei Anwendung des Äquivalenzprinzips - wie bei jeder Verhältnismäßigkeitsprüfung (vgl. Beschluß vom 22. November 1993 - BVerwG 1 B 184.93 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 134 S. 57 ) - Fragen des konkreten Einzelfalls im Vordergrund stehen, so daß fallübergreifende klärungsbedürftige Rechtsfragen nicht verbleiben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2015 - 8 A 970/15

    Fristablauf zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer immisionsschutzrechtlichen

    vgl. zur Maßgeblichkeit dieses Aspekts BVerwG, Beschluss vom 13. November 1987 - 5 B 152.86 -, Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 10 = juris Rn. 5; Beschluss vom 22. November 1993 - 1 B 184/93 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 134 = juris Rn. 5; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 124 Rn. 127.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1994 - 11 S 1884/94

    Ausweisung eines Ausländers im Falle des AuslG 1990 § 48 Abs 1 Nr 2; Jugendstrafe

    Eine Ausweisung entspricht grundsätzlich auch dann - neben der spezialpräventiven Zielrichtung, weiteren Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch den betroffenen Ausländer vorzubeugen - dem Gesetzeszweck, wenn sie als Teil einer kontinuierlichen Ausweisungspraxis nach der Lebenserfahrung dazu beitragen kann, andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst ebenfalls drohenden Ausweisung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten im Bundesgebiet zu veranlassen (vgl. dazu u.a. BVerwG, Urteil vom 6.4.1989, BVerwGE 81, 356 = InfAuslR 1989, 225 = DÖV 1989, 824; Beschluß vom 22.11.1993, InfAuslR 1994, 100).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 13 S 44/09

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß AufenthG § 25 Abs 5 trotz

    Ob bei der Ermessenbetätigung im Rahmen des § 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG eine Ermessensreduzierung auf Null besteht, hängt ausschlaggebend von einer Würdigung und Abwägung der besonderen Umstände des konkreten Falles ab und führt deswegen regelmäßig - und so auch hier - nicht zu einer Rechtsfrage, die sich in verallgemeinerungsfähiger Weise beantworten lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.11.1993 - 1 B 184.93 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 134).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.03.2017 - 2 M 238/16

    Ansprüche türkischer Arbeitnehmer aufgrund des Assoziationsrechts; Wechsel des

    Nur zum Zwecke der Erneuerung der Arbeitserlaubnis bei dem gleichen Arbeitgeber und unter den Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 kann ein assoziationsrechtliches Aufenthalts- und Beschäftigungsrecht erlangt werden (BVerwG, Beschluss vom 22.11.1993 - 1 B 184/93 -, zitiert nach juris; Hailbronner, a.a.O. Art. 6 ARB 1/80 Rdn. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.1995 - 11 S 424/95

    Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit - besonderer Ausweisungsschutz -

    Aus der Systematik des Art. 6 Abs. 2 ARB 1/80 folgt im Umkehrschluß, daß Unterbrechungen der Beschäftigungszeit, die nicht durch die Anrechnungs- und Gleichstellungsregelungen des Art. 6 Abs. 2 ARB 1/80 erfaßt werden - mithin insbesondere verschuldete oder freiwillige (d.h. nicht dem Willen des Arbeitgebers, sondern des türkischen Arbeitnehmers zuzurechnende) Unterbrechungen des Beschäftigungsverhältnisses -, den Verlust bereits erworbener Anwartschaften und Ansprüche nach Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 bewirken (s. dazu OVG NW, Beschluß vom 20.9.1994, InfAuslR 1995, 99 m.w.N.; OVG Rhld.-Pfalz, Beschluß vom 16.3.1992, NVwZ-RR 1992, 660; auch Benassi, InfAuslR 1995, 89, 96; vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 22.11.1993, InfAuslR 1994, 100, - in anderem Zusammenhang - auch Urteil vom 23.5.1995 - BVerwG 1 C 3.94 -).
  • VG Augsburg, 05.04.2005 - Au 1 K 05.184

    Ausländerrecht: Befristung bei Regelausweisung nach BtM-Straftat, Privilegierung

    Im Übrigen setzt die ordnungsgemäße Beschäftigung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 prinzipiell eine ununterbrochene Beschäftigungsdauer voraus, so dass insbesondere verschuldete Unterbrechungen, wie hier etwa die Beendigung der Lehre wegen drogenbedingter Unzuverlässigkeit (Behördenakte Blatt 217), einen Verlust der bereits erworbenen Anwartschaften bewirken (vgl. BVerwG vom 22.11.1993, InfAuslR 1994, 100).
  • OVG Thüringen, 14.02.1995 - 3 KO 481/94

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Ausweisung eines Ausländers; vietnamesischer

    Gerade Vermögensdelikte wie etwa Hehlerei oder Steuerhinterziehung kommen als Grundlage für eine generalpräventive Ausweisung in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 22. November 1993 - 1 B 184/93).
  • VGH Bayern, 24.02.2010 - 19 ZB 09.2971

    Ermessensausweisung; Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in 13

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht